Für einen Bildungsgutschein (Grundlage ist hier das Sozialgesetzbuch III) führen Sie zuerst ein Erstgespräch mit einer Beratungsfachkraft Ihres JobCenters oder Agentur für Arbeit.
Wird dabei die Notwendigkeit einer Umschulung festgestellt, um damit Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, bekommen Sie einen sogenannten „Bildungsgutschein“ zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) ausgestellt.
Der erste Schritt ist in der Regel der Besuch unserer Informationsveranstaltung oder ein persönliches Beratungsgespräch. Hier klären wir gemeinsam, welche Möglichkeiten bestehen und was wir konkret für Sie leisten können.
Unabdingbar ist der zweite Schritt. Wird der Bildungsgutschein bewilligt, meldet Ihr zuständiger Leistungsträger Sie im Berufsförderungswerk Hamm -sofern wir Ihnen die passenden Perspektiven bieten können -an.
Das Ziel ist immer gleich: Wir möchten Sie wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bringen.
Sollten noch Fragen zur Wahl des Berufsbildes, also des Weiterbildungsziels bestehen, ist im Vorfeld noch eine Abklärung mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein möglich. Diesen erhalten Sie ebenfalls von Ihrer Beratungsfachkraft.
Mit Ihrem Gutschein kommen Sie zu uns, wir bearbeiten mit Ihnen die weiteren formalen Schritte und beraten Sie gern ausführlich – auch schon vor Ausstellung eines Gutscheines. Melden Sie sich einfach bei uns.
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